1. Status des Beraters
Der Status des Beraters wirkt sich auf das Produktangebot, mögliche Interessenkonflikte, Unabhängigkeit und Kosten aus. Bankberater oder Vermittler, die in der Ausschließlichkeit bei Vertriebsgesellschaften tätig sind, haben eingeschränkte Auswahlmöglichkeiten im Vergleich zum Gesamtmarkt. Interessenkonflikte sind möglich, da Vorgaben und Karriereziele den Kundeninteressen vorgezogen werden könnten. Bei Vertriebsgesellschaften mit mehreren Positionshierarchien liegt der Fokus nicht selten sehr stark auf dem Produktverkauf: Unabhängig von Kunde und Ausgangssituation werden häufig dieselben Produkte platziert, meist aus einem eingeschränkten Angebot. Das betrifft nicht nur den Finanzanlagebereich, sondern in ähnlichem Maße die Versicherungsberatung.
Ungebundene, freie Anlageberater haben in der Regel eine breite Auswahl an Anlagemöglichkeiten und Strategien. Weiterhin fehlen Vorgaben „von oben“, und Karrierestufen müssen nicht erreicht werden.
2. Erfahrungen & Werte des Beraters
3. Vergütungsform des Beraters
Die Vergütungsform kann sich auf die Gesamtkosten und die Arbeitsweise der Zusammenarbeit auswirken. Es gibt die Provisionsvergütung oder die Honorarvergütung. Welche Form vorteilhafter ist, hängt unter anderem von der persönlichen Situation des Anlegers ab. Ich würde keine Vergütungsform grundsätzlich bevorzugen, sondern vielmehr die Vergütung im Kontext der Zusammenarbeit sehen.
Grundsätzlich sind die Kosten bei einer Vergütung auf Provisionsbasis in den Gesamtkosten eines Produktes enthalten und werden zusätzlich transparent offengelegt. Ein Vorteil für den Kunden: Provisionen sind umsatzsteuerfrei. Bei einer Honorarberatung hängt die Höhe der Vergütung stark von der individuellen Vereinbarung mit dem Berater, seinem Stundensatz und dem Leistungsvolumen ab. Ein Honorar kann niedriger oder höher als eine Provision ausfallen. Auf jeden Fall kommt zum Honorar noch die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu.
Innerhalb der Branche, insbesondere von Honorarberatern, wird Honorarberatung häufig mit „Unabhängigkeit“ in Verbindung gebracht. Ich sehe das differenzierter: Unabhängigkeit ist für mich nichts, was ich ausschließlich an die Vergütungsform binden würde, sondern vielmehr an den Status des Finanzdienstleisters – ob dieser ausschließlich an eine Vertriebsgesellschaft gebunden ist, nur über ein eingeschränktes Produktangebot verfügt und damit reiner Vermittler ist. Würde ein solcher Vermittler seine Vergütungsform auf Honorar umstellen, wäre er dadurch noch lange nicht unabhängig. (Die Tätigkeit als Honorarberater erfordert allerdings eine gesonderte Zulassung.)
